LohrNews - 02/2019

INNOVATIVE IDEEN AUCH INNERBETRIEBLICH ERFOLGSBETEILIGUNG Bei LohrElement läuft es gut, sehr gut sogar. Deswegen sollen jetzt die Mitarbeiter am Gewinn beteiligt werden. Dieses Jahr werden über neue Lebensarbeitszeitkonten rund 71.000 Euro an die Mitarbeiter ausgeschüttet. „Im süddeutschen Raum ist mir kein Unternehmen in dieser Größe bekannt, das seinen Mitarbeitern eine solche Erfolgsbeteiligung bietet“, so Andreas Jakob, Geschäftsführer der Würzbur- ger Rentenrechtskanzlei AETAS. Statt klassischer Einmalsonderzah­ lung haben Sie sich für das in Anbe­ tracht Ihrer Unternehmensgröße außergewöhnliche Modell „Lebens­ arbeitszeitkonten“ entschieden. Warum? Stefanie Träger: Um einerseits unsere Mitarbeiter zu belohnen, die der Schlüssel zum Erfolg sind, anderer- seits wollen wir so ihre Betriebszufrie- denheit und -treue langfristig erhalten und steigern. Wie genau funktioniert diese Beteiligung am Erfolg? Klaus Roth: LohrElement überweist die Erfolgsbeteiligung auf ein „Lebensarbeitszeitkonto“, im Prinzip ist das wie eine konservative Geldanlage. Auf dieses Konto kann jeder Mit- arbeiter Guthaben einzahlen. Dadurch ist es möglich, sich einen bezahlten Vorruhestand zu sichern. Voraussetzung ist lediglich, dass ein Mitarbeiter mindestens ein Jahr dabei ist, 14 Stunden in der Woche arbeitet und dass das Unternehmen Gewinn macht, von dem ein Teil ausgeschüttet werden kann. Stefanie Träger: Bei LohrElement soll jeder Mitarbeiter eine bestimmte Summe jährlich erhalten. Die Erfolgsbeteiligung wird dreistufig ermittelt. Für längere Firmenzugehörigkeit gibt es ein paar Prozent mehr. So erfolgt eine Steigerung ab einer Betriebszugehörigkeit von zehn Jahren in weiteren 5-Jahres- Schritten. Die Erfolgsbeteiligung wird von uns in getrennte Wertpapierkonten einer Bank eingezahlt, welche jeweils an die Arbeitnehmer verpfändet werden. Was, wenn die Ausschüttung größer ist als die Summe für die Lebensarbeitszeit­ konten? Klaus Roth: Dann wird sie unter den Kollegen verteilt. Unser Konto-Modell beinhal- tet viele Optionen: Auffüllen mit Sonderzahlungen, Einzahlen von Überstunden und – nach Abstimmung mit der Geschäfts- führung – auch das Einbringen von Resturlaubstagen und Überstunden mittels Entgelt- umwandlung. Dadurch besteht die Möglichkeit, einen bezahlten Vorruhestand zu genießen. Gibt es auch eine Lösung, wenn ein Mitarbeiter gar nicht früher in Rente gehen will oder gar das Unter­ nehmen verlässt? Stefanie Träger: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann sich jeder Mitarbeiter die Gesamtsumme auszahlen lassen, das gilt auch für einen Arbeitgeberwechsel. Zudem ist auch die Übertragung an die Deutsche Rentenversicherung möglich. Alter Arbeitsphase Rentenphase Freistellungs- phase 20 30 40 50 60 70 80 „MITARBEITER WERDEN FREIWILLIG AM GEWINN BETEILIGT UND KÖNNEN ZUDEM FLEXIBEL IHREN VORRUHESTAND GESTALTEN“ 4 | LOHR ELEMENT

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